Der Begriff der Einzelbatterieleuchte, oder präziser, der Notleuchte mit Einzelbatterie ist seit Jahren im Sprachgebrauch etabliert. Er steht für Notleuchten, die ihre Energie im Notfall aus einer in das Gehäuse integrierten Batterie beziehen. Sie werden bei einem Ausfall der Netzspannung nicht über eine zentrale Notstromversorgung wie ein CPS oder ein LPS versorgt.
Bei der Überarbeitung der DIN EN 61347 wird zur Abdeckung aller in Notleuchten nutzbaren Stromquellen der Begriff „Stromquelle für Sicherheitszwecke“ (ESSS) eingeführt. Zusätzlich zu den Batterien werden nun auch Kondensatoren (EDLC – electric double layer capacitor) als Stromquelle aufgenommen. Technisch gesehen kann es mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Norm daher nicht beim Begriff der Einzelbatterie bleiben, da Kondensatoren nicht als Batterien zu betrachten sind.
Ausgehend von der in der englischen Basisversion der Neufassung der DIN EN 61347 verwendeten Bezeichnung „self-contained“ entschied man sich dafür, in der deutschen Fassung der Norm den Begriff der „Einzelbatterieleuchte“ durch die Bezeichnung „selbstversorgte Notleuchte“ zu ersetzen. Insgesamt ist der offenere Begriff der „selbstversorgten Notleuchte“ eine passendere Beschreibung einer Notleuchte, die bei einem Netzausfall ihre Energie aus einer autonomen Stromquelle bezieht, die nicht zwingend eine Batterie sein muss.
FiSCHER verwendet ab sofort den Begriff der „selbstversorgten Notleuchte“. Auch bereits bestehende Dokumente und Veröffentlichungen werden sukzessive auf die neue Bezeichnung umgestellt.