Not- und Sicherheitsbeleuchtung für Gaststätten

Gemäß der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) gelten für Restaurants und Gaststätten mit über 200 Besucherplätzen grundsätzlich dieselben Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung wie auch für alle andere Versammlungsstätten.

Festlegung der Anzahl der Besucherplätze in Schank- und Speisewirtschaften

Maßstab für die Festlegung der Anzahl der Plätze sind die folgenden Formeln:

» für Gaststätten mit Sitzplätzen: ein Besucher je m2 Grundfläche der Gasträume (ohne Tresenbereich), das heißt ab 200 m2 Grundfläche,
» für Gaststätten mit Stehplätzen (z. B. Clubs): zwei Besucher je m2 Grundfläche, das heißt ab 100 m2 Grundfläche.

Wo muss eine Sicherheitsbeleuchtung installiert werden?

Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein:

» in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie und in notwendigen Fluren,
» in Gasträumen sowie in allen übrigen Räumen für Besucher wie beispielsweise in Foyers, Garderoben und Toiletten,
» in den Räumen für Mitwirkende und Beschäftigte mit mehr als 20 m2 Grundfläche, ausgenommen Büroräume,
» in elektrischen Betriebsräumen und in Räumen für haustechnische Anlagen,
» in Gaststätten und Restaurants im Freien, die während der Dunkelheit genutzt werden,
» in öffentlich genutzten Toiletten
» in Toiletten für Menschen mit Behinderungen ist neben der Antipanikbeleuchtung auch die Beleuchtung der Meldeeinrichtungen vorzusehen,
» in Gasträumen mit auswechselbarer Bestuhlung ist eine Antipanikbeleuchtung vorzusehen.

Zusätzlich müssen in Flucht- und Rettungswegen Notleuchten an folgenden Stellen nach EN 1838 vorhanden sein:

» in Kreuzungen
» bei Richtungsänderungen
» über jeder im Notfall zu benutzenden Ausgangstür
» bei Stufen / Niveauänderungen
» im Freien bis zum sicheren Bereich (in der Regel der Sammelplatz)
» über Erste Hilfe Einrichtungen und Brandbekämpfungseinrichtungen
» an Fluchtgeräten für Menschen mit Behinderungen

Nach EN 23601 sind Flucht und Rettungspläne ebenfalls bei Netzausfall mit 5lx auszuleuchten.

Von jedem Punkt im Flucht- und Rettungswege muss ein hinterleuchtetes Rettungszeichen (Rettungszeichenleuchten) erkennbar sein. Wenn eine direkte Sicht auf einen Notausgang nicht möglich ist, müssen ein oder mehrere beleuchtete oder hinterleuchtete Rettungszeichen angebracht werden, um das Erreichen des Notausgangs zu erleichtern.

Saalbauten

Vielfach betreiben Gaststätten anliegend auch Saalbauten, um größere Feiern ausrichten zu können. Sind diese Saalbauten verdunkelbar, hat das Einfluss auf die Auswahl der einzusetzenden Versorgungstechnik der Notleuchten.

Saalbauten

In betrieblich verdunkelbaren Räumen dürfen Notleuchten bei Netzwiederkehr nicht automatisch ausschalten. Nach DIN VDE V 0108-100-1 ist eine Handrückschaltung vorzusehen. Eine solche ist bauartbedingt bei selbstversorgten Notleuchten nicht ohne erheblichen, zusätzlichen Verdrahtungsaufwand umsetzbar. Die Ausführung der Notbeleuchtung in Gaststätten und Saalbauten mit einer zentralen Stromversorgung ist daher zu bevorzugen. In Frage kommt die brandabschnittsweise Versorgung über LPS, oder bei größeren Objekten die zentrale Versorgung über ein CPS. 

Toiletten

Die sanitären Einrichtungen in Gaststätten sind oftmals sogenannte gefangene Räume. Fensterlos, oft in Untergeschossen befindlich, können sie im Falle eines Netzausfalls nicht nur für ortsunkundige Gäste zur Gefahr werden, wenn keine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung vorgesehen wird.

Toilette

Fluchtwege für Menschen mit Behinderungen

Die Barrierefreiheit ist ein wichtiges Thema. Für gehbeeinträchtigte Menschen ist nicht immer jeder Flucht- und Rettungsweg geeignet. Ebenfalls kann sich in einer Notsituation die Erkennbarkeit von Rettungszeichen, beispielsweise auf Grund einer sitzenden Position in einem Rollstuhl, dramatisch verschlechtern. Die DIN/TR 4844-4 gibt für diese Notleuchten eine Montagehöhe von 1,2 Metern, bzw. Maximal 1,4 Metern über dem Boden vor. Bei Verrauchung oder in einer größeren Menge flüchtender Menschen können diese Leuchten von gehbeeinträchtigten Personen so wesentlich besser wahrgenommen werden.

Wie man diesem Umstand Rechnung tragen kann, erklärt dieses Video:

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Auf unserem -Kanal finden Sie auch noch viele weitere Informationen rund um das Thema Not- und Sicherheitsbeleuchtung.

Brandbekämpfungseinrichtungen

Leuchten für die Sicherheitsbeleuchtung müssen auch nahe (maximal zwei Meter Abstand) jeder Erste-Hilfe-Stelle, jeder Brandbekämpfungsvorrichtung oder Meldeeinrichtung vorhanden sein. Im Brandfall soll so das schnelle Auffinden dieser Einrichtung sichergestellt werden.

Brandbekaempfungseinrichtungen

Küchen

Küchen zählen zu den Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung bei denen die Auswahl der passenden Produkte mit Aufmerksamkeit erfolgen sollte. Bei der Verwendung in professionellen Küchen sollten die Leuchten eine erhöhte IP-Schutzklasse aufweisen, um Dämpfen und auch Strahlwasser bei regelmäßiger Reinigung dauerhaft widerstehen zu können. Wir planen in diesen Bereichen grundsätzlich Leuchten mit Schutzklasse IP65 ein.

Kueche

Mehr zum Thema Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung erfahren Sie in diesem Video:

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Kühlräume

Bei der Verwendung von selbstversorgten Notleuchten in Kühl- oder Frostbereichen, müssen diese Notleuchten über eine Batterieheizung (EBH) verfügen. Die dauerhaft sehr niedrigen Temperaturen schränken die Funktion der Batterie sonst erheblich ein oder führen sogar zum Totalversagen der Sicherheitsbeleuchtung

Zentrale Überwachung von selbstversorgten Notleuchten

Die Vornorm zur DIN VDE V 0108-100-1, aus Dezember 2018, wurde bei der Verwendung von selbstversorgten Notleuchten (vormals Einzelbatterieleuchten) stark angepasst. Im Rahmen dieser Anpassungen wird es notwendig, bei allen neu errichteten oder sanierten Objekten, bei denen die DIN VDE V 0108-100-1 angewendet wird, selbstversorgte Notleuchten:

» an einer geeigneten „zentralen“ Stelle auf Funktion zu überwachen
» in Betriebsruhezeiten den Batteriebetrieb zu unterbinden um ein versehentliches Entladen der Batterie zu vermeiden.

Die FiSCHER easy-NB Technologie stellt sich genau diesen beiden Aufgaben und das in einer noch nie dagewesenen Leichtigkeit für den Betreiber und Installateur. Mehr zu Notleuchten mit easy-NB Technologie finden Sie hier.

Einstellbarer Prüfzeitpunkt

Prüfzeiten bei selbstversorgten Notleuchten ohne Testsystem ATS-PERC lassen sich nicht voreinstellen. Diese Notleuchten führen ihren Selbsttest nach dem Zufallsprinzip aus. So kann es im schlimmsten Fall zu einem Funktionstest nach DIN VDE V 0108-100-1 kommen, wenn das Candlelight-Dinner gerade auf seinen Höhepunkt zusteuert. Ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt, den man mit Hilfe einer zentralen Überwachung und Steuerung der Notleuchten umgehen kann.
Bei selbstversorgten Notleuchten können Notleuchten mit -NBTechnologie so programmiert werden, dass ein mit dem oben beschriebenen Szenario vergleichbares vermieden wird. Für Notleuchten, die zentral über ein LPS oder eine Zentralbatterieanlage (CPS) versorgt werden, lässt sich der Testzeitpunkt ebenfalls vorab so programmieren, dass er beispielsweise in Betriebsruhezeiten fällt.

Auswahl der passenden Leuchten

Die Auswahl der passenden Leuchten muss sich aus der Nutzung der jeweiligen Räumlichkeit ergeben. Kommt es in Gasträumen auf ein ansprechendes, eher zurückhaltendes Design an, sind beispielsweise in Spülküchen eher robuste, gemäß IP65 vor Wassereintritt geschützte Leuchten gefragt.

Ein Beispiel für den Einsatz in Gasträumen sind die Rettungszeichenleuchten der S1-Serie, sowie die Leuchten der A3-Serie mit ihrem Gehäuse aus silbern eloxiertem Aluminium

und Sicherheitsleuchten der Typen BQE, BRE oder BSE, die sich als besonders unauffällige Lösung für abgehängte Decken anbieten, sowie die Typen BSU und BQD für den Deckenanbau.

Ein Beispiel für den Einsatz unter rauen Bedingungen ist die HA-Serie mit optionalem IP65 Kit. Diese Leuchten Serie gibt es sowohl als Sicherheits- als auch als Rettungszeichenleuchte.

Wo es im gehobenen Restaurant auf Minimalismus und eine unaufdringliche Optik ankommt, braucht es in Clubs und Wirtschaften, in denen oft ausgelassen gefeiert wird, eine erhöhte IK-Schlagfestigkeit. Grundsätzlich kommen hier alle Leuchten in Frage, die über ein Zertifikat zur Ballwurfsicherheit verfügen.

Besonders in der Event-Gastronomie stehen dunkle Einrichtungsfarben hoch im Kurs. Um in solchen Objekten Notleuchten nicht zu einem ungewollten Störfaktor werden zu lassen, bieten wir einige unserer Leuchten in der Sonderfarbe Schwarz an. Dazu zählen die beiden Rettungszeichenleuchten-Serien S1 und F1 und die Sicherheitsleuchten der Serien BSE für die Rettungsweg- und Anti-Panik Beleuchtung, sowie die Stufeneinbauleuchte STE.

Auf unserem -Kanal finden Sie auch noch viele weitere Informationen rund um das Thema Not- und Sicherheitsbeleuchtung.

Sie wollen mehr über das Thema Notbeleuchtung erfahren? Dann besuchen Sie eines unserer Seminare und werden Sie zum Sachkundigen für Notbeleuchtung. Hier finden Sie die nächsten Termine.

Bei der Planung und Auswahl der passenden Leuchten für Ihr Objekt steht Ihnen gerne einer unserer Fachberater im Außendienst zur Verfügung. Nutzen Sie einfach das folgende Kontaktformular und wir melden uns bei Ihnen. 

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