Wartungsvertrag

WARUM EIN ORIGINAL FiSCHER WARTUNGSVERTRAG?

 

BGB, Arbeitsschutz, Normen im Dreieck

BETREIBERHAFTUNG

Als Betreiber einer technischen Einrichtung, zu der auch Gebäude gehören, unterliegen Sie beim Betrieb der sogenannten Gefährdungshaftung. Eine fehlende oder funktionsunfähige Sicherheitsbeleuchtung erhöht Ihr Haftungsrisiko erheblich, darum ist eine regelmäßige Wartung normativ vorgeschrieben. Kann dem Betreiber z.B. durch Unterlassen von Wartung und Instandhaltung der Sicherheitsbeleuchtung ein Verschulden nachgewiesen werden, so haftet er u.U. auch persönlich für entstandene Schäden.

Unsere Broschüre zum Thema Betreiberhaftung:

VORGESCHRIEBEN NACH ARBEITSSTÄTTEN-RICHTLINIE (ASR)

Grundsätzlich ist in Arbeitsstätten (gem. ASR A2.3 und ASR A3.4/7) eine Sicherheitsbeleuchtung vorzusehen. Die ASR legt einerseits fest, in welchem Umfang eine Sicherbeleuchtung vorzusehen ist, andererseits aber auch die Pflichten des Betreibers zur unverzüglichen Instandsetzung und regelmäßigen Wartung nach aktuellem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben (ASR 3.4/7 Abs. 6.3).

REGELUNGEN AUS VORSCHRIFTEN UND NORMEN

Konkretisiert wird der in der ASR genannte „Stand der Technik“ in den maßgeblichen Normen, wie im Bereich der Sicherheitsbeleuchtung z.B. der DIN VDE V 0108-100-1:2018. Ein Fachunternehmen kennt den aktuellen Normenstand und passt seine Leistungen der Entwicklung des Regelwerkes an. Nur durch intensive Schulungen kann die Vielzahl der Vorschriften im Rahmen einer Überprüfung Beachtung finden. Eine Wartung hat nach den Vorgaben der DIN VDE V 0108-100-1:2018 Abs. 6 zu erfolgen.

WORST-CASE

Lassen Sie die Wartung von einer Fachfirma durchführen und vermeiden Sie so unnötige Kosten oder Schäden durch eine unsachgemäße Ausführung. Sparen Sie nicht am falschen Ende. Eine fehlerhafte Ausführung oder Umstände, die einen nicht ordnungsgemäßen Betrieb verursachen, können zu wesentlichen Gefahren führen. Kommt es zu Schäden die nachweislich durch Versäumnisse bei Wartung und Instandhaltung entstanden sind, kann eine Leistungspflicht der Versicherung entfallen, ggf. kann bei Personenschäden eine Haftstrafe drohen (ArbStättV §9 Abs. 2 + ArbSchG §26 Abs. 2).

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EIN ORIGINAL FiSCHER WARTUNGSVERTRAG SICHERT SIE AB!

Damit solche Bilder bei Ihnen nie zur Realität werden

Die Notbeleuchtung bzw. Sicherheitsbeleuchtung ist eine Beleuchtung, die bei Störung der Stromversorgung der allgemeinen elektrischen Beleuchtung wirksam wird oder bleibt. Sie ermöglicht es Personen, im Gefahrenfall einen Raum, einen Gebäudeabschnitt und/oder ein Gebäude sicher zu verlassen und kann so Leben retten.
Die Ihnen als Betreiber eines Gebäudes obliegende Verkehrssicherungspflicht aus §§ 823 ff. BGB begründet Ihre Verpflichtung zur Prüfung und Wartung der Not- und Sicherheitsbeleuchtung ebenso, wie die Arbeitsstättenverordnung, das Arbeitsschutzgesetz und die DIN VDE V 0108-100-1:2018. Wer die Wartung und Instandhaltung nicht ausführt, verhält sich ordnungswidrig und kann in solchen Fällen mit einem Bußgeld von 5.000 – 25.000€ belegt werden. Werden Mängel nicht beseitigt und es kommt dadurch zu Personenschäden, ist von grober Fahrlässigkeit auszugehen. Dies stellt einen Straftatbestand gem. §9, Abs. 2 ArbStättV i.V.m. §26 Abs. 2 ArbSchG dar, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann.

Ein FiSCHER Wartungsvertrag bringt Sie auf die sichere Seite. Wir erinnern Sie regelmäßig an gesetzlich notwendige Wartungsarbeiten und führen diese mit fachmännischer Kompetenz aus. So vermeiden Sie Produktions- und Nutzungsausfälle und erreichen eine höchstmögliche Betriebssicherheit. Mit einem Wartungsvertrag schöpfen Sie die Lebensdauer Ihrer Anlage voll aus und vermeiden unnötige Reparaturkosten. Sie erhalten Nachweise unserer Arbeiten zur Vorlage bei Behörden und Versicherern und selbstverständlich sind wir auch im Störungsfall für Sie 24/7 zur Stelle.

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VORTEILE EINES ORIGINAL FiSCHER WARTUNGSVERTRAGS

  • gesetzlich vorgeschriebene Wartungen werden nicht vergessen
  • Nachweise gegenüber Behörden, Versicherern
  • Vermeidung von Produktions- oder Nutzungsausfällen
  • lange Lebensdauer Ihrer Zentralbatterieanlage (CPS / LPS)
  • 25% Rabatt auf anlagenspezifische Ersatzteile
  • fachmännische Betreuung und Kompetenz
  • geringere Reparaturkosten
  • Hilfe im Störungsfall


NOTBELEUCHTUNG IST UNSERE PROFESSION

NEU AB 2021 – DER WARTUNGSVERTRAG „PLUS“

Symbolbild Schraubendreher

Wartung

Wir prüfen die Batterie Ihrer Zentralbatterieanlage auf die nötige Kapazität um die Überbrückungszeit zu gewährleisten. Wir testen die Einhaltung der geforderten Beleuchtungsstärke und beraten bei nötigen Anpassungen im Falle baulicher Veränderungen.

Symbolbild 24 Stunden 7 Tage

ÜBERWACHUNG

Wir überwachen Ihr System 24h / 365 Tage im Jahr gem. DIN V VDE 0108-100-1:2018 und reduzieren so Ihr Haftungsrisiko.


Symbolbild Klembrett

FUNKTIONSPRÜFUNG

Die Funktionsprüfungen ihres Gerätes werden im Rahmen unseres Wartungsvertrags “plus“ von uns überwacht. Bei Störungen melden wir uns umgehend und veranlassen mit Ihnen zusammen notwendige Schritte zur Störungsbehebung.

Symbolbild Schraubendreher und Schraubenschlüssel

INSTANDHALTUNG

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Sie bei allen Arbeiten rund um die Bestandserhaltung des Sicherheitslichtgerätes zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns, um im Rahmen eines Wartungsvertrags “plus“ unverzüglichen Support zu Ihrem Sicherheitslichtgerät zu erhalten. Gerne beraten wir Sie auch bei baulichen Veränderungen, um die Leistung ihrer Notbeleuchtungsanlage an die veränderte Situation anzupassen.


VORTEILE EINES WARTUNGSVERTRAGS „PLUS“

HÖCHSTMÖGLICHE BETRIEBSSICHERHEIT

Symbolbild Flamme

Mit Hilfe eines Wartungsvertrag „plus“ schöpfen Sie die Möglichkeiten Ihre Anlage auf dem höchstmöglichen Stand der Betriebssicherheit zu halten voll aus. Was den Betrieb der Not- und Sicherheitsbeleuchtung betrifft, geben Sie einen großen Teil Ihrer Verantwortung als Betreiber der Liegenschaft an uns ab. Durch die permanente Funktionsüberwachung Ihrer Anlage sind wir in der Lage, Fehler dank Mobilfunktechnologie in Echtzeit zu erkennen und darauf zu reagieren. Im Fehlerfall kontaktieren wir Sie, damit die Funktion von Anlage und Leuchten und somit der sichere Zustand Ihres Gebäudes wieder hergestellt wird.

REDUZIERUNG DER PERSONALKOSTEN

Symbolbild Personengruppe

Die Kosten für die Vorhaltung von eigenem, geschultem Fachpersonal vor Ort entfallen. Ihr Wartungsvertrag „plus“ beinhaltet den Einsatz des FiSCHER -NB, dass die Ergebnisse der notwendigen, regelmäßigen Funktions- prüfungen von Anlage und Leuchten zentral verarbeitet und an uns per Mobilfunk übermittelt. Bei Bedarf kümmert sich dann einer unserer hochqualifizierten Mitarbeiter bei Ihnen vor Ort um die notwendigen Arbeiten, wobei Sie von einer bevorzugten Terminierung des Einsatzes profitieren.

NOCH GEZIELTERE HILFE BEI EINER STÖRUNG

Symbolbild Person mit Headset

Über das FiSCHER -NCM können wir im Falle einer Störung noch zielgerichteter reagieren. Noch bevor wir Ihre Anlage vor Ort in Augenschein genommen haben, können wir in den meisten Fällen schon vorab den Fehler eingrenzen und das zur Behebung benötigte Material kommissionieren. So stellen wir nicht nur noch schneller einen sicheren Zustand in Ihrer Liegenschaft wieder her, wir reduzieren auch unnötige Kosten für Anfahrt und Arbeitszeit.

WARTUNGSVERTRAG – Umfänge

Wartungsvertrag Klasse 1 Wartungsvertrag Klasse 2 Wartungsvertrag Klasse 3 Wartungsvertrag „plus“
* in Verbindung mit einer der anderen Klassen
Sichtkontrolle und Reinigung von Batterie sowie Schalt- und Ladegerät        
Überprüfung und Nachjustierung Erhalteladung und Tiefentladeschutzpunkt        
Prüfung der Umschaltung der Endstromkreise        
Kapazitätsprobe        
Zellen-/Blockspannungsmessung, ggf. Elektrolytstandkorrektur        
Kontrolle der Sicherheitslichtunterverteiler        
Überprüfung der Meldeeinrichtung        
Eintragung der Daten in das Prüfbuch        
Überprüfung der Unterspannungswächter       *
Funktionsprüfung jeder angeschlossenen Notleuchte       *
Beleuchtungsstärkemessung (nach tatsächlichem Aufwand)       *
Überwachung der Sammelstörmeldung 24h/365T        
Kontaktieren der Haustechnik bei Störungen (Mo-Fr 08:00-16:30 Uhr)        
Telefonische Betreuung und Fehleranalyse        
Bevorzugte Terminierung eines Einsatzes        
Installation eines -NCM Fernüberwachungsmodules        
kostenlos
anfragen
kostenlos
anfragen
kostenlos
anfragen
kostenlos
anfragen
*der Leistungsumfang variiert je nach gewähltem Basisvertrag

„PLUS“ BEDEUTET KOMMUNIKATION PER MOBILFUNK MITTELS -NCM

Zange schneidet Netzwerkabel am Router durch

Überwachung von CPS und LPS Anlagen im IoT, das können nicht nur wir. Aber eine Verbindung zum Internet der Dinge ohne Gateway, ohne Anschluss an Firmen- oder Gebäudenetzwerke, das ist neu. Mit Hilfe von -NCM überträgt das NB-IoT Netz der Telekom die Daten Ihrer Anlagen und Leuchten per Mobilfunk zu unserem deutschen Rechenzentrum. Es ist keine Kabelverbindung, keine Anbindung an ein bestehendes Gebäudenetzwerk nötig, um von jedem beliebigen Ort aus mit Hilfe eines internetfähigen Endgeräts den Betriebszustand der Anlagen in Ihren Liegenschaften prüfen und diese überwachen zu können.

Klassische Situation

Gebäude mit RZL funken zu Mobilfunkmast

Ihre Mitarbeiter müssen sich täglich von der Funktionsfähigkeit der Anlage überzeugen. Im Fehlerfall meldet die betroffene Leuchte ihren Status an die Zentrale. Dort muss einer Ihrer Mitarbeiter vor Ort aktiv werden. Er muss im Zweifel zur Anlage gehen, den Fehler auslesen und sich dann mit dieser Information zwecks weiteren Vorgehens an uns wenden. Über all Ihre Liegenschaften betrachtet ein hoher personeller Aufwand, der mit einem großen Vertrauensvorschuss belegt ist.

Mit -NCM

Techniker gehen zu Anlagen mit RZL

Beim Einsatz von -NCM hingegen erreicht uns die Fehlermeldung direkt. Ihre Anlage meldet den Fehler über das NB-IoT Netz der Deutschen Telekom direkt an unser deutsches Rechenzentrum. Wir übernehmen dann das weitere Vorgehen. Je nach Bedarf kontaktieren wir Sie oder arrangieren direkt den Besuch eines unserer Servicetechniker bei Ihnen vor Ort, um auf schnellstmöglichem Weg wieder für Ihre Sicherheit zu sorgen

Wartung von Fremdfabrikaten

Selbstverständlich könnten sie sich auch bei Fremdfabrikaten auf unser Know-How verlassen. Wir führen Wartungen und Instandsetzungen an den am weitesten verbreiteten Fabrikaten durch. Dazu bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zur Instandhaltung an, um die Sicherheit Ihres Gebäudes zu gewährleisten. Wir beraten Sie bezüglich der Instandhaltung, Erweiterung und Pflege Ihrer Sicherheitsbeleuchtung.

  • Sie nutzen noch konventionelle Leuchtmittel?
  • Defekte werden nicht immer zuverlässig gemeldet?
  • geringere Reparaturkosten
  • Ihre Meldeeinrichtung versagt?


    Unverbindliches Angebot anfordern

    Oder rufen sie uns doch direkt an: Telefonhörer 02131 52310-85











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