Not- und Sicherheitsbeleuchtung in Schulen

Schüler zeigen auf

Schulbaurichtlinie – SchulBauR

Die Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (SchulBauR) fordert in Abs. 10 eine Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung in Schulen für folgende Bereiche:

» in den Hauptgängen von Lernbereichen,
» in Hallen durch die Rettungswege führen, wie z.B. die Aula
» in notwendigen Fluren,
» in notwendigen Treppenräumen und Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie,
» auf Rettungsbalkonen und Außentreppen, wenn sie Bestandteil des ersten Rettungsweges sind,
» in fensterlosen Aufenthaltsräumen

Zusätzlich müssen in Flucht- und Rettungswegen bei Schulen, Notleuchten an folgenden Stellen nach EN 1838 vorhanden sein:

» in Kreuzungen
» bei Richtungsänderungen
» jeder im Notfall zu benutzenden Ausgangstür
» bei Stufen / Niveauänderungen
» im Freien bis zum sicheren Bereich (in der Regel der Sammelplatz)
» über Erste Hilfe Einrichtungen
» an Brandbekämpfungseinrichtungen und
» Fluchtgeräten für Menschen mit Behinderungen
» an Meldeeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen

Nach EN 23601 sind Flucht und Rettungspläne ebenfalls bei Netzausfall mit 5lx auszuleuchten.

Ein hinterleuchtetes Rettungszeichen (Rettungszeichenleuchte) muss von jedem Punkt im Flucht- und Rettungsweg aus erkennbar sein.
Wenn eine direkte Sicht auf einen Notausgang nicht möglich ist, müssen ein oder mehrere beleuchtete oder hinterleuchtete Rettungszeichen angebracht werden, um das Erreichen des Notausgangs zu erleichtern.

Bautechnische Anforderungen in Schulen zur Verhütung von Unfällen

Bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung muss nach den Vorgaben der Schulbaurichtlinie DIN 58125:2002-07, Abschnitt 3.8 eine Sicherheitsbeleuchtung zur Verhütung von Unfällen vorhanden sein.
Dies gilt auch für das Foyer und den Eingangsbereich, wenn sie Teil der notwendigen Fluchtwege sind. Die Sicherheitsbeleuchtung muss über eine gesicherte Stromversorgung wie eine Zentralbatterieanlage (CPS), oder ein Brandabschnittsversorgung (LPS) nach DIN EN 50171 versorgt werden. Sind keine verdunkelbaren Räume vorhanden, kann auch die Verwendung von selbstversorgten Notleuchten nach DIN EN 60598-2-22 in Betracht gezogen werden.  
 

Eingang Schule

Arbeitsschutzrichtlinie (ASR)

Über die zuvor genannten Anforderungen können sich weitere notwendige Maßnahmen aus der Gefährdunsgbeurteilung nach ASR V3 ergeben. Mehr dazu lesen Sie hier.

 

Allgemeine Vorschriften 

Grundsätzlich gelten für die Not- und Sicherheitsbeleuchtung in Schulen darüber hinaus auch die allgemeinen Vorschriften aus der DIN EN 12464-1; Licht und
Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten, sowie der DIN VDE V 0108-100-1 aus Dezember 2018, die auch für selbstversorgte Notleuchten eine zentrale Überwachung, sowie die Möglichkeit vorschreibt, den Batteriebetrieb zu Betriebsruhezeiten (Schulferien) zu unterbinden.

Besonderes Augenmerk

In großen, weiterführenden Schulen existieren oft Aulen und Fachklassenräume, wie beispielsweise Physik und Chemie Räume, die sich zur anschaulicheren Durchführung von Experimenten oder Veranstaltungen betrieblich verdunkeln lassen. 

Laserexperiment Physik

In solchen Fällen müssen die verwendeten Notleuchten über eine sogenannte Handrückschaltung verfügen. Bei selbstversorgten Notleuchten lässt sich diese Handrückschaltung bauartbedingt nur über zusätzliche Schalteinrichtungen darstellen und sie scheiden daher für den Einsatz in Schulen oft aus. Hier empfiehlt sich, je nach Größe des Objekts, eine Lösung mittels INSiLIA LPS oder ZB2 Zentralbatterieanlage (CPS) nach DIN EN 50171. 

Fluchtwege für Menschen mit Behinderungen

Die Themen Inklusion und Barrierefreiheit sind in Schulen von großer Bedeutung. Für gehbeeinträchtigte Menschen ist nicht immer jeder Flucht- und Rettungsweg geeignet. Auf Grund einer sitzenden Position in einem Rollstuhl, kann sich für diese Gruppe die Erkennbarkeit von Rettungszeichen in einer Notsituation dramatisch verschlechtern. Im Sinne der Barrierefreiheit sollten daher zusätzliche Rettungszeichenleuchten installiert werden. 

Die DIN/TR 4844-4 gibt für diese Notleuchten eine Montagehöhe von 1,2 Metern, bzw. Maximal 1,4 Metern über dem Boden vor. Bei Verrauchung oder in einer größeren Menge flüchtender Menschen können diese Leuchten von gehbeeinträchtigten Personen so wesentlich besser wahrgenommen werden. 

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Auf unserem -Kanal finden Sie auch noch viele weitere Informationen rund um das Thema Not- und Sicherheitsbeleuchtung.

Produktwahl für den Einsatz in Schulen

Bei der Auswahl der passenden Produkte für den Einsatz in Schulen ist, trotz des mittlerweile auch bei Gebäuden mit Nutz-Charakter vorhandenen, gehobenen architektonischen Anspruchs, auf eine erhöhte Schlagfestigkeit Wert zu legen. 

Aus diesem Grund ist in Schulen vom Einsatz von als Scheibenleuchten ausgeführten Rettungszeichen eher abzuraten. Empfehlenswert ist der Einsatz von Notleuchten mit einer höheren IK Schutzart. Sie bieten aufgrund ihrer robusteren Bauart eine höhere Schlagfestigkeit und sind somit weniger anfällig für Beschädigungen, wie sie im rauen Schulalltag schnell vorkommen können. Ein gängiges Indiz für die Robustheit und die IK Schutzart einer Notleuchte ist beispielsweise ihre Ballwurfsicherheit.

Eine Auswahl an ballwurfsicheren Leuchten finden Sie hier.

Dank der FiSCHER -NB Technologie bleibt, abhängig von der Größe des Objekts, auch der Einsatz von selbstversorgten Notleuchten in Schulen weiterhin eine gute und einfache Option, solange keine betrieblich verdunkelbaren Räume ausgerüstet werden müssen. Die FiSCHER easy-NB Technologie ermöglicht nicht nur die zentrale Überwachung der Leuchten per Mobilfunk über jedes Mobilgerät mit Internetzugang und Webbrowser, mit ihr lässt sich auch der Batteriebetrieb zu Betriebsruhezeiten, bspw. den Schulferien sehr einfach unterbinden.

In Objekten, in denen eine zentrale Versorgung der Leuchten die sinnvollere Wahl darstellt, bietet sich mit der FiSCHER INSiLIA eine LPS Lösung zur brandabschnittsweisen Versorgung der Leuchten, oder mit der CPS Gerätefamilie FiSCHER ZB2 die passende Lösung für noch größere Objekte. Auch bei diesen beiden Gerätefamilien lässt sich mit Hilfe von FiSCHER easy-NCM eine zentrale Überwachung der Systeme per Mobilfunk über jedes Mobilgerät mit Internetzugang und Webbrowser realisieren.

Ist eine Sporthalle mit an die Schule angeschlossen, gilt es für diese noch einmal besondere Anforderungen zu beachten. Lesen Sie mehr zur Not- und Sicherheitsbeleuchtung in Sportstätten.

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