Not- und Sicherheitsbeleuchtung für Versammlungsstätten

Als Orte kultureller und künstlerischer Art zählen Theater, Opernhäuser, Kinos und Diskotheken zu den Versammlungsstätten. Diese sind nach der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV, 2014) bauliche Anlagen oder Teile davon, die für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei Veranstaltungen bestimmt sind.

Eine Einrichtung gilt unter anderem als Versammlungstätte wenn:

» Versammlungsräume im einzeln mehr als 200 Besucher fassen.
» sie über mehrere Versammlungsräume verfügt, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben
» Szenenflächen und Tribünen keine fliegenden Bauten sind
» Sportstadien und Freisportanlagen mit Tribünen mehr als 1.000 Besucher fassen
» sie insgesamt mehr als 5.000 Besucher fassen.

Kino

Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein:

» in Form von Rettungszeichenleuchten an Ausgängen sowie Rettungswegen
» in notwendigen Treppenräumen,
» in freien Treppenaufgängen als Stufenbeleuchtung
» in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie und in notwendigen Fluren,
» in Gasträumen sowie in allen übrigen Räumen für Besucher wie beispielsweise in Foyers, Garderoben und Toiletten,
» in den Räumen für Mitwirkende und Beschäftigte mit mehr als 20 m2 Grundfläche, ausgenommen Büroräume,
» in elektrischen Betriebsräumen und in Räumen für haustechnische Anlagen,
» in öffentlich genutzten Toiletten,
» in Toiletten für Menschen mit Behinderungen, dort ist neben der Antipanikbeleuchtung auch die Beleuchtung der Meldeeinrichtungen vorzusehen

Bei Gasträumen mit auswechselbarer Bestuhlung ist eine Antipanikbeleuchtung vorzusehen.

Zusätzlich müssen in Flucht- und Rettungswegen Notleuchten an folgenden Stellen nach DIN EN 1838 vorhanden sein:

» in Kreuzungen
» bei Richtungsänderungen
» an jeder im Notfall zu benutzenden Ausgangstür
» bei Stufen / Niveauänderungen
» an Erste Hilfe Einrichtungen (Verbandskasten / Defibrillator)
» an Brandbekämpfungseinrichtungen (Feuerlöscher / Handmelder / manueller RWA Auslösung )
» an Fluchtgeräten für Menschen mit Behinderung

Gemäß DIN EN 1838 und ASR ist der Flucht und Rettungsweg im freien bis zum sicheren Bereich zu beleuchten. In der Regel gilt als sicherer Bereich der Sammelplatz.
Bei unübersichtlichen, großen Flächen im freien kann eine zusätzliche Fluchtwegkennzeichnung bis zum Sammelplatz erforderlich sein.

Betriebsmäßig verdunkelbare Versammlungsräume

In betriebsmäßig verdunkelten Versammlungsräumen, wie in Kinos, vielen Diskotheken, auf Bühnen und Szenenflächen muss die Sicherheitsbeleuchtung in Bereitschaftsschaltung ausgeführt werden.

Ballerina auf der Bühnen

Die Sicherheitsbeleuchtung in betrieblich verdunkelten Räumen darf nach Netzwiederkehr nicht selbsttätig ausschalten. Sie darf erst ausgeschaltet werden, wenn wieder eine ausreichende Allgemeinbeleuchtung zur Verfügung steht.

Die Notbelechtungsanlage muss über eine Handrückschaltung an der Schalttafel der Sicherheitsbeleuchtungsanlage und an einer weiteren Schaltstelle im Regieraum verfügen.

Handrückschaltung

Bedingt durch die Anforderung einer Handrückschaltung ist in betriebsmäßig verdunkelten Veranstaltungsräumen der Einsatz von selbstversorgten Notleuchten nicht ohne erheblichen, zusätzlichen Verdrahtungsaufwand umsetzbar. Es empfiehlt sich der Einsatz von INSiLIA LPS für Objekte mittlerer Größe, in denen die Versorgung der Leuchten brandabschnittsweise erfolgt, oder für große Objekte der Einsatz eines ZB2 CPS (Zentralbatterieanlage) zur zentralen Versorgung aller Notleuchten.

Gut zu wissen – schwarze Sonderleuchten

Die Ausgänge, Gänge und Stufen in Versammlungsräumen müssen auch bei Verdunklung unabhängig von der übrigen Sicherheitsbeleuchtung erkennbar sein.

VERSAMMLUNGSSTÄTTEN -Hörsaal

Um die nötigen Leuchten in der farblich meist dunkel gehaltenen Umgebung so unauffällig wie möglich integrieren zu können, bieten wir einige unserer Leuchten auf Anfrage auch in der Sonderfarbe Schwarz an.

Dazu zählen die beiden Rettungszeichenleuchten-Serien S1 und F1 und die Sicherheitsleuchten der Serien BSE für die Rettungsweg- und Anti-Panik Beleuchtung, sowie die Stufeneinbauleuchte STE.

Auf unserem – Kanal finden Sie auch noch viele weitere Informationen rund um das Thema Not- und Sicherheitsbeleuchtung.

Sie wollen mehr über das Thema Notbeleuchtung erfahren? Dann besuchen Sie eines unserer Seminare und werden Sie zum Sachkundigen für Notbeleuchtung. Hier finden Sie die nächsten Termine.

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Autoren: Marc Leiskau, Axel Fischer

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