Not- und Sicherheitsbeleuchtung für Beherbergungsstätten

Zu den Beherbergungsstätten gehören nach der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO, 2014) alle Häuser mit mehr als 12 Gästebetten. Neben den klassischen Hotels fallen auch Jugendherbergen und andere ähnlich dimensionierte Übernachtungsstätten darunter.

Ein gemeinsames Merkmal all dieser Gebäude besteht in ihrer Weitläufigkeit. Anderes als Beschäftigte in einem Produktionsbetrieb sind Hotelgäste in der Regel nicht mit den Örtlichkeiten vertraut. Zudem sollen die Gäste nicht in Ihrer Nachtruhe gestört werden, wenn der Netzausfall ohne weitere Konsequenzen bleibt. Dieser Umstand macht einen, in DIN VDE 0108-100 geregelten, achtstündigen Betriebserhalt der Sicherheitsbeleuchtung erforderlich.

Wo ist eine Sicherheitsbeleuchtung nötig?

» Jedes Zimmer muss zwei unabhängige Rettungswege haben
» Diese dürfen über denselben Flur führen
» Der erste Rettungsweg muss über eine notwendige Treppe führen
» Der zweite Rettungsweg darf über Außentreppen erfolgen
» Es muss sich ein beleuchteter Fluchtwegplan im Zimmer befinden (DIN ISO 23601)
» Im Foyer (Versammlungsraum und ggf.  Antipanikbereich nach EN 1838)
» Im Speisesaal oder den Restaurants (Versammlungsstätten Verordnung + ASR)
» In den Toiletten (Versammlungsstätten Verordnung + ASR)
» In Toiletten für Menschen mit Behinderung (DIN EN 1838)
» An Meldeeinrichtungen in rollstuhlgerechten Zimmern (DIN EN 1838)
» In technischen Betriebsräumen (ASR)
» Im Außenbereich bis zum Sammelplatz (DIN EN 1838 + ASR)

Eine Besonderheit stellen Tagungshotels in Messe- oder Flughafennähe dar. Sie verfügen oft über große Kongressräume, die Hotels beispielsweise entgeltlich für Firmenveranstaltungen zur Verfügung stellen. In diesen Räumen versammeln sich zu solchen Zeiten viele Menschen, weshalb man sie nicht nur als Arbeitsstätten, sondern auch als Versammlungsstätten innerhalb des Hotelgebäudes ansehen muss. Für solche Tagungs- oder Kongressräume ist eine Notbeleuchtung nach Versammlungsstättenverordnung erforderlich.

Auch die in Wellness-Hotels befindlichen SPA Bereiche sowie Schwimmbäder benötigen eine Notbeleuchtung. Beispielsweise schreibt die Richtlinie für Bäderbau aus dem Jahr 2013 für Schwimmbäder ab einer Wassertiefe von 1,35m eine Beleuchtungsstärke von 15 lx auf der Wasseroberfläche vor. Mehr zum Thema Notbeleuchtung in Schwimmbädern lesen Sie hier.

Hotelpool, Wellnessbereich

Rettungswege

Für den Fall, dass der erste Rettungsweg einmal nicht zur Verfügung steht, wenn z.B. Feuer und Rauch ihn unpassierbar machen, muss ein vom ersten Rettungsweg unabhängiger zweiter Rettungsweg zur Verfügung stehen. Der zweite Rettungsweg kann entweder über die Feuerwehr oder eine zweite Treppe – in diesem Fall ist auch der Einsatz von Außentreppen möglich – sichergestellt werden. Dabei ist aber in jedem Fall zu beachten, dass jede Nutzungseinheit, also jedes Hotelzimmer über zwei eigenständige(!) Rettungswege verfügen muss. Die Führung eines Rettungsweges durch andere Nutzungseinheiten ist nicht zulässig.

Nach DIN V VDE V 0108-100-1 ist kann die Bemessungsbetriebsdauer der Stromquelle für Sicherheitszwecke von 8h auf nur 3h Stunden reduziert werden, wenn Leuchttaster von jedem Punkt aus im Flucht- und Rettungsweg erkannt und bedient werden können.
Die Leuchttaster schalten dann die Notbeleuchtung für ein vordefinierte Zeit ein (Treppenhausschaltung). Die Komponenten müssen DC fähig sein.

Diese Art der Installation ist nicht nur umständlich, sie stammt vor allem aus Zeiten, in denen einen Betriebsbemessungsdauer von 8 Stunden noch nicht so einfach und kostengünstig realisierbar war. In der heutigen Zeit, in der die LED die beherrschende Lichtquelle darstellt, planen wir grundsätzlich nur noch Notbeleuchtungslösungen mit 8 Stunden Betriebsbemessungsdauer. Viele unserer selbstversorgten Notleuchten lassen sich sogar durch einfaches Umlegen eines kleinen Schalters auf der Platine von 3 h auf 8 h Stunden Betriebsbemessungsdauer umschalten.

Beleuchtung von Flucht- und Rettungswegplänen

Uns allen sind die Flucht- und Rettungspläne, die uns an der Innenseite jeder Hotelzimmertüre erwarten ein Begriff. In den seltensten Fällen sind diese Pläne aus nachleuchtendem Material gefertigt, sie sind meist einfache Ausdrucke in einem Rahmen. In solchen Fällen verlangt die DIN ISO 23601:2021 eine Ausleuchtung dieser Pläne mit 5lx beim Ausfall der Allgemeinbeleuchtung.

Flucht- und Rettungswegplan

Es ist also schon in der Planungsphase wichtig, in jedem Hotelzimmer eine Sicherheitsleuchte vorzusehen, die in der Lage ist, der Flucht- und Rettungswegeplan bei einem Netzausfall gemäß DIN ISO 23601: 2021 mit 5lx auszuleuchten.

Weitere Informationen zu diesem Thema im Video:

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Barrierefreiheit

In barrierefreien Zimmern müssen die Meldeeinrichtungen mit 5 lx bei Netzsaufall ausgeleuchtet werden. Eine Anti-Panik Beleuchtung, die im Falle eines Netzausfalls zusätzliche Orientierung gibt und Hindernisse erkennbar macht, ist nach DIN EN 1838 verpflichtend.

Wenn nicht alle Flucht- und Rettungswege barrierefrei gestaltet sind, müssen Fluchtwege für eingeschränkt gehfähige Personen nach DIN TR 4844-4 besonders gekennzeichnet werden. Für diesen Einsatzzweck bieten wir für viele unserer Rettungszeichenleuchten Folien-Sätze an. Auf Kundenwunsch fertigen wir für den Bestand gezielt Sonderpiktogramme, um z.B. Forderungen aus dem Denkmalschutz zu erfüllen.

Fluchtwege für Menschen mit Behinderungen

Für gehbeeinträchtigte Personen kann sich, beispielsweise auf Grund einer sitzenden Position in einem Rollstuhl, die Erkennbarkeit von Rettungszeichen in einer Notsituation dramatisch verschlechtern. Daher müssen für diese Menschen zusätzliche Rettungszeichenleuchten installiert werden.
Die DIN/TR 4844-4 gibt für diese zusätzlichen Rettungszeichenleuchten eine Montagehöhe von 1,2 Metern, bzw. Maximal 1,4 Metern über dem Boden vor. Bei Verrauchung oder in einer größeren Menge flüchtender Menschen können diese Leuchten von gehbeeinträchtigten Personen so wesentlich besser wahrgenommen werden.

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Betriebs- Lager- und Serviceräume

Auch in Bereichen, in denen auf den ersten Blick nicht offensichtlich eine Not- und Sicherheitsbeleuchtung notwendig erscheint, weil sie im Betrieb für Gäste nicht zugänglich sind, liegt man oft falsch. Zugänglich sind diese Bereiche meist dem Personal, da es sich vielfach um Betriebs-, Lager-, oder Serviceräume handelt, die zu den Arbeitsstätten zählen. Bereiche von Arbeitsstätten, in denen die Beschäftigten bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit ausgesetzt sind, müssen gemäß
ASR 3.4 Pkt. 7 eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben. Solche Bereiche sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.

Kueche

Zu den Betriebsräumen zählen auch Küchen und Kühlräume. Dies sind beides Bereiche, bei der die Auswahl der passenden Produkte mit Aufmerksamkeit erfolgen sollte. Bei der Verwendung in professionellen Küchen sollten die Leuchten eine erhöhte IP-Schutzklasse aufweisen, um Dämpfen und Strahlwasser dauerhaft widerstehen zu können. Wir planen in diesen Bereichen grundsätzlich Leuchten mit Schutzklasse IP65 ein.

Küchen zählen zu den Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung. Mehr dazu in diesem Video:

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Selbstversorgte Notleuchten in Kühl- oder Frostbereichen, müssen über eine Batterieheizung (EBH) verfügen. Die dauerhaft sehr niedrigen Temperaturen schränken die Funktion der Batterie sonst erheblich ein oder führen sogar zum Totalversagen der Notleuchten.

Tiefkühllagerraum

Sanitäre Anlagen

Im Umfeld von Gemeinschaftsbereichen in Beherbergungsstätten, wie Veranstaltungsbereichen oder Restaurationsräumen, finden sich auch sanitäre Sammelanlagen. Diese befinden sich oftmals in innenliegenden, fensterlosen Räumen in Untergeschossen.

In diesen Räumen sind zwingend ausreichend Sicherheitsleuchten zur Beleuchtung von Flächen vorzusehen, um im Falle eines Netzausfalls eine Panik zu vermeiden und den Nutzern das sicher Verlassen zu ermöglichen.

Toilette

Passende Leuchten für Beherbergungsstätten

Die Rettungszeichenleuchten der S1-Serie, sowie die Leuchten der A3-Serie mit ihrem Gehäuse aus silbern eloxiertem Aluminium passen mit sich ihrem unauffälligen Design jeder Umgebung an.

Die Sicherheitsleuchten der Typen BQE, BRE oder BSE, bieten sich als besonders unauffällige Lösung für abgehängte Decken an. Die Leuchten der Serien BSU und BQD sind für den Deckenanbau geeignet.

Versorgungstechnologie

Die Auswahl der richtigen Versorgungstechnik hängt maßgeblich von der Größe und Beschaffenheit des jeweiligen Hotelbetriebs ab. In kleineren Hotels können auch selbstversorgte Notleuchten eine richtige und kostengünstige Entscheidung sein. Dabei kann die seit 2018 durch DIN VDE V 0108-100-1 vorgeschriebene zentrale Überwachung der Leuchten auf mehrere Arten erfolgen:

» kabellos über Mobilfunk und das IoT mit der -NB Technologie von jedem beliebigen Ort aus,
» mit einem ECC3-System ebenso im Gebäude kabellos, dort aber an einer zentralen Steuer- und Kontrolleinheit zu überwachen,
» oder kabelgebunden im Gebäude mit einem ECC2 an zentraler Stelle.

Eine zentrale Versorgung und Überwachung der Leuchten kann brandabschnittsweise in Hotelbetrieben einer mittleren Größe mit mehreren Etagen, über Low Power Systeme (LPS) wie die INSiLIA Produktfamilie erfolgen.

In großen Hotels mit vielen Geschossflächen oder sogar mehreren Gebäudeteilen, sollte die Versorgung und Überwachung der Notleuchten über Central Power Systeme (CPS) wie die ZB-Produktfamilie erfolgen.

Auf unserem -Kanal finden Sie auch noch viele weitere Informationen rund um das Thema Not- und Sicherheitsbeleuchtung.

Sie wollen mehr über das Thema Notbeleuchtung erfahren? Dann besuchen Sie eines unserer Seminare und werden Sie zum Sachkundigen für Notbeleuchtung. Hier finden Sie die nächsten Termine.

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Autoren: Marc Leiskau, Axel Fischer

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