Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahme ist nach der Maschinenrichtlinie die erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer von dieser Richtlinie erfassten Anlage. Mit der Inbetriebnahme beginnen die Pflichten des Betreibers nach der Betriebssicherheitsverordnung. Aus diesem Grund nehmen wir das Sicherheitslichtgerät mit Ihnen zusammen in Betrieb, unterstützen Ihre Mitarbeiter, falls Fehler zu beheben sind, geben Tipps und weisen Sie in die Programmierung und Bedienung der Anlage ein. 

Im Rahmen der Inbetriebnahme überprüfen wir die Batterien, die Ladeeinrichtung, die Meldeeinrichtungen und führen mit Ihnen zusammen verschiedene Tests durch. Im Anschluss erhalten Sie ein Inbetriebnahmeprotokoll, dass die durchgeführten Arbeiten dokumentiert und Sie exakt über den Betriebszustand der Anlage bei der Übergabe informiert.

Leistungsspektrum im FiSCHER Service

Zentralbatterie-Systeme zur Versorgung der Not- und Sicherheitsbeleuchtung (CPS) sind unser zentrales Thema. Ob eigene Geräte oder Fremdfabrikate, unsere jahrzehntelange Erfahrung und ein speziell trainierter Mitarbeiterstamm sorgen für Ihre Sicherheit. Zu unserem Leistungsspektrum zählen aber ebenso USV und BSV, BSV-OP Anlagen sowie WSV/DSV, Konstantspannungsladegeräte und Batteriesysteme.