Für Schwimmhallen ist eine Not- und Sicherheitsbeleuchtung nach der MVStättV i.V.m DIN EN 12193:2019-06 und der Bäderrichtline erforderlich. Darüber hinaus sind Schwimmhallen immer auch eine Arbeitsstätte woraus ebenfalls nach ASR 2.3 eine Notbeleuchtung erforderlich wird.
Besonders zu beachten, ist die Forderung der Bäderrichtlinie, nach einer Sicherheitsbeleuchtung, die auch die Wasseroberfläche beleuchtet. Der Entwurf der EN1838:2022 stellt hierzu ebenfalls deutliche Forderungen an die Notbeleuchtung. So ist der Bereich der Gehwege umlaufend um den Beckenrand zusätzlich lichttechnisch mit 5 lx hervorzuheben um ein Ausrutschen zu verhindern.
» In notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie und in notwendigen Fluren,
» In allen Räumen für Besucher wie beispielsweise in Foyers, Garderoben und Toiletten und Umkleiden
» In den Räumen für Mitwirkende und Beschäftigte mit mehr als 20 m2 Grundfläche, ausgenommen Büroräume,
» In elektrischen Betriebsräumen und in Räumen für haustechnische Anlagen,
» in Toiletten für Menschen mit Behinderungen ist neben der Antipanikbeleuchtung auch die Beleuchtung der Meldeeinrichtungen vorzusehen.
Zusätzlich müssen in Flucht- und Rettungswegen Notleuchten an folgenden Stellen nach DIN EN 1838 vorhanden sein:
» In Kreuzungen
» Bei Richtungsänderungen
» jeder im Notfall zu benutzenden Ausgangstür
» bei Stufen / Niveauänderungen
» Erste Hilfe Einrichtungen (Verbandskasten / Defibrillator)
» Brandbegkämpfungseinrichtungen (Feuerlöscher / Handmelder / manueller RWA Auslösung )
» Fluchtgeräte für Menschen mit Behinderung
Gemäß DIN EN 1838 und ASR ist der Flucht und Rettungsweg im freien bis zum Sicheren Bereich zu beleuchten. In der Regel gilt als sicherer Bereich der Sammelplatz.
Bei unübersichtlichen, großen Flächen im freien kann eine zusätzliche Fluchtwegkennzeichnung bis zum Sammelplatz erforderlich sein.
Ist in Schwimmhallen, beispielsweise im Rahmen von Veranstaltungen, eine betriebliche Verdunklung möglich, hat dieser Umstand direkten Einfluss auf die Versorgungstechnologie der Leuchten. Selbstversorgte Leuchten können in solchen Fällen nur unter sehr großem Aufwand zur Anwendung kommen, da sie bauartbedingt nicht über die verlangte Option zur Handrückschaltung verfügen. Darüber hinaus führen die hohen Temperaturen im Badebereich und den Umkleiden zu einer massiven frühzeitigen Alterung der Batterien in selbstversorgten Notleuchten.
Auch Low Power Systeme (LPS), die Leuchten im Brandabschnitt versorgen, sind in den meisten Fällen für den Einsatz in Hallenbädern nicht geeignet. Diese Geräte wären im Brandabschnitt aggressiven Chlorgasen und Feuchtigkeit aus der Luft ausgesetzt, was zu einer extrem verstärkten Korrosion metallischer und einer beschleunigten Alterung aller anderen Komponenten führen würde. Ein dauerhaft sicherer Betrieb dieser Geräte in so exponierter Lage ist nicht zu gewährleisten.
Die feuchte, chlor- und salzhaltige Luft stellt in Hallenbädern hohe Anforderungen an Notleuchten. Produkte, die in solchen Extrembedingungen langfristig ohne hohen Wartungsaufwand funktionsfähig bleiben, müssen neben einem sehr widerstandfähigen Korrosionsschutz auch eine hohe Schutzart aufweisen. Um die dauerhafte Betriebssicherheit zu gewährleisten sind Leuchten mit einer Schutzart von mindestens IP 44 erforderlich.
Auch die Befestigungselemente der Leuchten bedürfen besonderer Beachtung. Diese dürfen nicht korrodieren, denn das kann dazu führen, dass sich Leuchten im laufenden Betrieb aus ihrer Befestigung lösen, oder Kettenabhängungen versagen und Leuchten oder Teile ins Becken gelangen. Im schlimmsten Fall werden dabei sogar Badegäste verletzt. Aus diesem Grund empfiehlt sich der Einsatz von Befestigungen aus korrosionsbeständigem V2A-Stahl.
Die Beleuchtungsstärke spielt in Schwimmhallen eine große Rolle, da diese zumeist über hohe Decken verfügen. Für Schwimmbäder ab einer Wassertiefe von 1,35m schreibt die Richtlinie für Bäderbau aus dem Jahr 2013 eine Beleuchtungsstärke von 15 lx auf der Wasseroberfläche vor. Bei der Planung der Sicherheitsbeleuchtung muss auf diesen Umstand bei der Auswahl der passenden Leuchten ein besonderes Augenmerk gerichtet werden.
Finden Schwimmwettkämpfe in der Halle statt, gilt die DIN EN 12193 zur Sportstättenbeleuchtung. Sie legt für jede Sportart die lichttechnischen Mindestanforderungen in Tabellen verbindlich fest und definiert auch Anforderungen an die nötige Beleuchtungsstärke der Notbeleuchtung. Das vorgeschriebene Beleuchtungsniveau ist abhängig von der Sportart; es wird angegeben als prozentualer Anteil, der für die jeweilige Sportart im Normalbetrieb notwendig ist. Bei Schwimmhallen fordert die Norm von der Notbeleuchtung fünf Prozent des üblichen Niveaus der Allgemeinbeleuchtung für mindestens 30 Sekunden.
Ein weiterer Aspekt sind die in Spaßbädern verbreiteten Wasserrutschen und Spielanlagen. Hier geht es meist um Bewegung und Geschwindigkeit. Beide Faktoren bergen bei plötzlich eintretender Dunkelheit ein enormes Unfallrisiko.
In solchen Fällen sollte, wie bei Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung analog ASR A3.4/3, eine Sicherheitsbeleuchtung mit einer Beleuchtungsstärke von 15 lx oder 10% der Beleuchtungsstärke der Allgemeinbeleuchtung, die nach 0,5s erreicht sein muss installiert werden, um schweren Verletzungen vorzubeugen.
Besonders bei der Planung der Notbeleuchtung bedacht werden sollten auch die Becken für Klein- und Kleinstkinder. Es empfiehlt sich eine Sicherheitsbeleuchtung besonders in diesen Bereichen vorzusehen, da eine plötzlich eintretende Dunkelheit bei Kindern zu noch heftigeren Panikreaktionen führen kann als bei erwachsenen Personen.
Im Entwurf der DIN EN 1838:2022 wird ergänzend zur Bäderrichtlinie auf allen Wasseroberflächen eine Mindestbeleuchtungsstärke von 5 lx gefordert. Ziel dieser Forderung ist es, überall Panik zu vermeiden. Ebenso soll der Grund des Schwimmbeckens auch bei Netzsaufall noch erkennbar sein, damit versunkene Personen erkannt und gerettet werden können.*
Besondere Aufmerksamkeit sollte der Ausführung der Betriebsräume zuteilwerden. Naturgemäß sind Batterien temperaturempfindlich was ihre Lebensdauer betrifft. Besonders dauerhaft hohe Temperaturen können die Lebensdauer erheblich verkürzen. Das Wasser in Hallenbädern wird permanent umgewälzt, gereinigt und vor allem geheizt. All diese Vorgänge produzieren Wärme. Die im Notfall zur Überbrückung benötigten Batterien vertragen zu hohe Temperaturen nicht, was vom Aufblähen und dem Funktionsverlust, bis hin zum Platzen der Batterien führen kann. Platzen die Batterien kommt es oftmals zu einen Knallgasaustritt, der eine akute Explosionsgefahr zur Folge haben kann.
Sammelduschen und Sanitärbereiche sind geprägt von hoher Luftfeuchtigkeit. Hier trifft Feuchtigkeit auf Strom. Bei der Installation von Leuchten müssen deshalb die in
DIN VDE 0100, Teil 701 festgelegten Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden:
» In Bereichen, in denen die Sicherheitsbeleuchtung die Allgemeinbeleuchtung im Notfall ersetzt, müssen Leuchten mindestens der Schutzart IP X4 – geschützt gegen Spritzwasser – entsprechen.
» Werden, wie oft im Medizin- oder Wellnessbereich üblich, auch Massagedüsen eingesetzt, sind Leuchten der Schutzart IP X5 – geschützt gegen Strahlwasser – erforderlich.
Um eine möglichst lange Lebensdauer zu erreichen, empfiehlt es sich, Leuchten mit einer chlorbeständigen Elektronik einzusetzen. Bei diesen Notleuchten werden die Platinen mit einem speziellen Schutzlack überzogen, der eine Korrosion verhindert, solange er unbeschädigt bleibt.
Eine Notbeleuchtung ist darüber hinaus auch in Toiletten, Duschen, in Ruhebereichen und Wickelräumen vorzusehen.
Diese befinden sich meist in fensterlosen, innenliegenden, sogenannten gefangenen Räumen, in denen ein Ausfall der Allgemeinbeleuchtung zu absoluter Dunkelheit und damit, ohne eine sofort einsetzende Notbeleuchtung, zu Orientierungslosigkeit und Panik führt.
Ein Beispiel für den Einsatz unter rauen klimatischen Bedingungen wie sie in Schwimmbädern herrschen, ist die HA-Serie mit optionalem IP65 Kit. Die Sicherheitsleuchte HAU genügt auch den Anforderungen an die Beleuchtungsstärke aus großen Höhen. Diese Leuchten Serie gibt es sowohl als Sicherheits- als auch als Rettungszeichenleuchte.
Wie bereits ausgeführt, scheidet der Einsatz sowohl von selbstversorgten Notleuchten als auch der Einsatz von LPS Lösungen in den meisten Schwimmbädern aus. Daher sollte die Versorgung und Überwachung der Notleuchten über Central Power Systeme (CPS) wie die ZB-Produktfamilie erfolgen.
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