Not- und Sicherheitsleuchten zum Einsatz in der Lebensmittelindustrie

Leuchten in der Lebensmittelindustrie

Betriebe der Lebensmittelproduktion und -verarbeitung unterliegen gleichermaßen den strengen Vorgaben bei der Wahl ihrer Leuchten für die Not- und Sicherheitsbeleuchtung wie Betriebe der Lebensmittellogistik und die Hersteller von Verpackungen für Lebensmittel. Die Anforderungen in den Bereichen Lichttechnik, Hygiene und Elektrotechnik sind für Leuchten, die in Räumen der Nahrungs- und Genussmittelindustrie zum Einsatz kommen, besonders hoch. In diesen Bereichen dürfen nur Leuchten zum Einsatz kommen,

  • in denen kein Glas verbaut ist
  • in denen Leuchtmittel ausschließlich abgedeckt verwendet werden
  • die bruchsicher sind
  • die entsprechend ihrem Einsatzort Feuchtigkeit, Kälte, Erschütterungen und chemischen Reinigungsmitteln standhalten.

Diese Vorgaben finden in der gesamten Lieferkette für Lebensmittel Anwendung.

Ob Leuchten diesen strengen Vorgaben entsprechen wird von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Betriebs- und Produkthygiene im Lebensmittelbereich geprüft und zertifiziert. Alle FiSCHER Leuchten der Serien HAW, HAD und HAU in Kombination mit dem zusätzlichen IP65 Kit EL.HA.IP65 besitzen ein solches Zertifikat.

Kompatible Technologien: