AT2 Akkustische Fehlermeldung in der Notbleuchtung

Bislang sah die Norm die Verwendung einer zentralen Meldeeinrichtung (Meldetableau) lediglich für Notbeleuchtungsanlagen in Gebäuden bei der Verwendung von Zentralbatteriesystemen (CPS/LPS) vor. Diese Meldeeinrichtung muss so installiert werden, dass sie vom zuständigen Personal des Betreibers gut gemonitort werden kann. Ab sofort müssen laut DIN VDE V 0108-100-1 jedoch auch selbstversorgte Notleuchten mit einem automatischen Testsystem ausgestattet werden.

Der Einsatz von selbstversorgten Notleuchten ohne automatisches Testsystem ist nach DIN VDE V 0108-100-1:2018-12 demnach nicht mehr zulässig.

Dennoch sollte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Da nicht definiert ist, ab welcher Anzahl von Leuchten eine zentrale Meldestelle verpflichtend ist, ist insbesondere die Notwendigkeit in kleineren Objekten zu diskutieren.

Wenn die Anzahl der Leuchten gering und die Notwendigkeit zur Blockierung des Batteriebetriebs in Betriebsruhezeiten nicht erforderlich ist, gibt es eine adäquate normkonforme Alternative, die der Markt bereit hält: Leuchten mit einem weiteren Signalgeber, der bei einem Defekt der Leuchte neben einem optischen Signal zusätzlich ein akustisches Signal abgibt.
Ein defektes Leuchtmittel wird somit sofort erkannt und eine schnelle Instandsetzung und damit die Sicherheit im Objekt gewährleistet.



Die AT2-Technologie als normkonforme Alternative für kleinere Objekte

Die AT2-Funktion hat den Vorteil, dass Sicherheits – und Rettungszeichenleuchten bei einem kritischen Fehler nicht nur optisch, sondern auch akustisch auf sich aufmerksam machen. Das spart nicht nur Zeit, diese Automatisierung bringt auch mehr Sicherheit ins Gebäude.


Hier finden Sie unsere normkonformen Einzelbatterieleuchten mit akustischem Signal.

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