Der Einsatz von selbstversorgten Notleuchten ohne automatisches Testsystem ist nach DIN VDE V 0108-100-1:2018-12 demnach nicht mehr zulässig.
Dennoch sollte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Da nicht definiert ist, ab welcher Anzahl von Leuchten eine zentrale Meldestelle verpflichtend ist, ist insbesondere die Notwendigkeit in kleineren Objekten zu diskutieren.
Die AT2-Technologie als normkonforme Alternative für kleinere Objekte
Die AT2-Funktion hat den Vorteil, dass Sicherheits – und Rettungszeichenleuchten bei einem kritischen Fehler nicht nur optisch, sondern auch akustisch auf sich aufmerksam machen. Das spart nicht nur Zeit, diese Automatisierung bringt auch mehr Sicherheit ins Gebäude.
Hier finden Sie unsere normkonformen Einzelbatterieleuchten mit akustischem Signal.