Wartung

Die Wartung ihrer Sicherheitsbeleuchtung bedarf eines umfassenden Wissens über geltende Normen, die verwendeten Systeme und die notwenigen Schutzmaßnahmen. Bei der Wartung und Instandhaltung von Batterien für die Notstromversorgung, kann es durch Fehlbehandlungen oder Umstände, die zu einem nicht ordnungsgemäßen Betrieb führen, zu wesentlichen Gefahren kommen. Diese Gefahren entstehen vornehmlich durch elektrische Batteriespannungen, wie sie insbesondere bei Sicherheitslichtgeräten und USV-Anlagen vorkommen. Im Falle eines Kurzschlusses können extreme Kurschlussströme entstehen, die zu Undichtigkeiten und einem damit verbundenen Säure- und Knallgasaustritt führen können. Ausgetretenes Knallgas birgt immer auch ein mögliches Brand- oder sogar Explosionsrisiko.

Auf Grund dieser Gefahren sind die Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen in Deutschland in der DIN EN IEC 62485-2 geregelt, die zugleich durch Aufnahme in das VDE-Vorschriftenwerk eine VDE-Bestimmung darstellt.

Zum Zwecke der Gefahrenabwehr schreibt die DIN EN IEC 62485-2 gem. Abs. 12.2 i.V.m. Abs. 13 eine regelmäßige Inspektion und Überwachung der Batterie und ihrer Betriebsumgebung aus funktionellen und sicherheitstechnischen Gründen durch fachkundiges Personal vor.
Im Rahmen der Definition der Schutzmaßnahmen während der Instandhaltung verlangt die Norm in Abs. 6.3, dass alle Arbeiten an oder in der Nähe der Batterie durch, in der Ausführung seiner Arbeiten, fachkundiges Personal ausgeführt werden muss, das in allen erforderlichen, besonderen Verfahren geschult ist. Für Arbeiten an Batterien muss vom Personal eine, im AuS-Pass dokumentierte, Unterweisung für Arbeiten unter Spannung (AuS, siehe auch DGUV Regel 103-011; https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/DGUV-Regeln/103_011.pdf) nachgewiesen werden.

Unsere Mitarbeiter erfüllen selbstverständlich diese normativen Vorgaben. Wenn Sie uns beauftragen, um die Wartung durchzuführen, kommen wir und weisen zusätzlich bei Bedarf Ihre Mitarbeiter vor Ort in die Bedienung ein. Im Falle eines festgestellten Defekts sind unsere Mitarbeiter in der Lage verschiedene Notmaßnahmen zu ergreifen, um den fortlaufenden Betrieb Ihres Gebäudes zu ermöglichen.

Mit dem Abschluss eines original FiSCHER Wartungsvertrags kümmern wir uns um die Koordination der notwendigen Wartungen und nehmen Ihnen die Verwaltung Ihrer Instandhaltungstermine ab. Wir übernehmen die Dokumentation, beschaffen Ersatzteile und halten Ihre Anlage in allen Belangen auf der sicheren Seite. Mehr zum original FiSCHER Wartungsvertrag finden Sie hier.

 

Leistungsspektrum im FiSCHER Service

Zentralbatterie-Systeme zur Versorgung der Not- und Sicherheitsbeleuchtung (CPS) sind unser zentrales Thema. Ob eigene Geräte oder Fremdfabrikate, unsere jahrzehntelange Erfahrung und ein speziell trainierter Mitarbeiterstamm sorgen für Ihre Sicherheit. Zu unserem Leistungsspektrum zählen aber ebenso USV und BSV, BSV-OP Anlagen sowie WSV/DSV, Konstantspannungsladegeräte und Batteriesysteme.