Wartungsvertrag

WARUM EIN ORIGINAL FiSCHER WARTUNGSVERTRAG?

 

BGB, Arbeitsschutz, Normen im Dreieck

BETREIBERHAFTUNG

Als Betreiber einer technischen Einrichtung, zu der auch Gebäude gehören, unterliegen Sie beim Betrieb der sogenannten Gefährdungshaftung. Eine fehlende oder funktionsunfähige Sicherheitsbeleuchtung erhöht Ihr Haftungsrisiko erheblich, darum ist eine regelmäßige Wartung normativ vorgeschrieben. Kann dem Betreiber z.B. durch Unterlassen von Wartung und Instandhaltung der Sicherheitsbeleuchtung ein Verschulden nachgewiesen werden, so haftet er u.U. auch persönlich für entstandene Schäden.

VORGESCHRIEBEN NACH ARBEITSSTÄTTEN-RICHTLINIE (ASR)

Grundsätzlich ist in Arbeitsstätten (gem. ASR A2.3 und ASR A3.4/7) eine Sicherheitsbeleuchtung vorzusehen. Die ASR legt einerseits fest, in welchem Umfang eine Sicherbeleuchtung vorzusehen ist, andererseits aber auch die Pflichten des Betreibers zur unverzüglichen Instandsetzung und regelmäßigen Wartung nach aktuellem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben (ASR 3.4/7 Abs. 6.3).

REGELUNGEN AUS VORSCHRIFTEN UND NORMEN

Konkretisiert wird der in der ASR genannte „Stand der Technik“ in den maßgeblichen Normen, wie im Bereich der Sicherheitsbeleuchtung z.B. der DIN VDE V 0108-100-1:2018. Ein Fachunternehmen kennt den aktuellen Normenstand und passt seine Leistungen der Entwicklung des Regelwerkes an. Nur durch intensive Schulungen kann die Vielzahl der Vorschriften im Rahmen einer Überprüfung Beachtung finden. Eine Wartung hat nach den Vorgaben der DIN VDE V 0108-100-1:2018 Abs. 6 zu erfolgen.

WORST-CASE

Lassen Sie die Wartung von einer Fachfirma durchführen und vermeiden Sie so unnötige Kosten oder Schäden durch eine unsachgemäße Ausführung. Sparen Sie nicht am falschen Ende. Eine fehlerhafte Ausführung oder Umstände, die einen nicht ordnungsgemäßen Betrieb verursachen, können zu wesentlichen Gefahren führen. Kommt es zu Schäden die nachweislich durch Versäumnisse bei Wartung und Instandhaltung entstanden sind, kann eine Leistungspflicht der Versicherung entfallen, ggf. kann bei Personenschäden eine Haftstrafe drohen (ArbStättV §9 Abs. 2 + ArbSchG §26 Abs. 2).

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EIN ORIGINAL FiSCHER WARTUNGSVERTRAG SICHERT SIE AB!

Damit solche Bilder bei Ihnen nie zur Realität werden

Die Notbeleuchtung bzw. Sicherheitsbeleuchtung ist eine Beleuchtung, die bei Störung der Stromversorgung der allgemeinen elektrischen Beleuchtung wirksam wird oder bleibt. Sie ermöglicht es Personen, im Gefahrenfall einen Raum, einen Gebäudeabschnitt und/oder ein Gebäude sicher zu verlassen und kann so Leben retten.
Die Ihnen als Betreiber eines Gebäudes obliegende Verkehrssicherungspflicht aus §§ 823 ff. BGB begründet Ihre Verpflichtung zur Prüfung und Wartung der Not- und Sicherheitsbeleuchtung ebenso, wie die Arbeitsstättenverordnung, das Arbeitsschutzgesetz und die DIN VDE V 0108-100-1:2018. Wer die Wartung und Instandhaltung nicht ausführt, verhält sich ordnungswidrig und kann in solchen Fällen mit einem Bußgeld von 5.000 – 25.000€ belegt werden. Werden Mängel nicht beseitigt und es kommt dadurch zu Personenschäden, ist von grober Fahrlässigkeit auszugehen. Dies stellt einen Straftatbestand gem. §9, Abs. 2 ArbStättV i.V.m. §26 Abs. 2 ArbSchG dar, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann.

Ein FiSCHER Wartungsvertrag bringt Sie auf die sichere Seite. Wir erinnern Sie regelmäßig an gesetzlich notwendige Wartungsarbeiten und führen diese mit fachmännischer Kompetenz aus. So vermeiden Sie Produktions- und Nutzungsausfälle und erreichen eine höchstmögliche Betriebssicherheit. Mit einem Wartungsvertrag schöpfen Sie die Lebensdauer Ihrer Anlage voll aus und vermeiden unnötige Reparaturkosten. Sie erhalten Nachweise unserer Arbeiten zur Vorlage bei Behörden und Versicherern und selbstverständlich sind wir auch im Störungsfall für Sie 24/7 zur Stelle.

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VORTEILE EINES ORIGINAL FiSCHER WARTUNGSVERTRAGS

  • gesetzlich vorgeschriebene Wartungen werden nicht vergessen
  • Nachweise gegenüber Behörden, Versicherern
  • Vermeidung von Produktions- oder Nutzungsausfällen
  • lange Lebensdauer Ihrer Zentralbatterieanlage (CPS / LPS)
  • 25% Rabatt auf anlagenspezifische Ersatzteile
  • fachmännische Betreuung und Kompetenz
  • geringere Reparaturkosten
  • Hilfe im Störungsfall


NOTBELEUCHTUNG IST UNSERE PROFESSION

Symbolbild Schraubendreher

Wartung

Wir prüfen die Batterie Ihrer Zentralbatterieanlage auf die nötige Kapazität um die Überbrückungszeit zu gewährleisten. Wir testen die Einhaltung der geforderten Beleuchtungsstärke und beraten bei nötigen Anpassungen im Falle baulicher Veränderungen.

Symbolbild 24 Stunden 7 Tage

24/7-Service

Mit unserem 24/7-Notfallservice sind wir jederzeit für Ihre Not- und Sicherheitsbeleuchtung erreichbar.


Symbolbild Klembrett

FUNKTIONSPRÜFUNG

Die Funktionsprüfungen ihres Gerätes werden im Rahmen unseres Wartungsvertrags “plus“ von uns überwacht. Bei Störungen melden wir uns umgehend und veranlassen mit Ihnen zusammen notwendige Schritte zur Störungsbehebung.

Symbolbild Schraubendreher und Schraubenschlüssel

INSTANDHALTUNG

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Sie bei allen Arbeiten rund um die Bestandserhaltung des Sicherheitslichtgerätes zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns, um im Rahmen eines Wartungsvertrags “plus“ unverzüglichen Support zu Ihrem Sicherheitslichtgerät zu erhalten. Gerne beraten wir Sie auch bei baulichen Veränderungen, um die Leistung ihrer Notbeleuchtungsanlage an die veränderte Situation anzupassen.


WARTUNGSVERTRAG – Umfänge

Wartungsvertrag
LIGHT
Wartungsvertrag
FULL
Funktionstest    
Sichtkontrolle der Batterie    
Sichtkontrolle des Ladegeräts    
Überprüfung und Nachjustierung der Erhalteladespannung    
Kontrolle und Nachjustierung des Tiefentladeschutzes    
Reinigung der Batterie und des Gerätes    
Elektrolytstand prüfen, falls erforderlich nachfüllen der offenen oder geschlossenen Batterie    
Kapazitätstest automatisiert ausgeführt    
Kapazitätstest – vollüberwacht durch Servicetechniker    
Erstellen einer Zellen-/Blockspannungsmessung mit elektronischem
Messwertschreiber
   
Kontrolle der vorhandenen Sicherheitslichtunterverteiler / -unterstationen    
Eintragen der Daten in das Prüfbuch    
Reparaturen bis zu einem Wert von 300 € werden im Rahmen der Wartung ohne
Rücksprache gegen Berechnung erbracht. Reparaturen mit höherem Wert werden nur
nach vorheriger Absprache oder Erstellung eines zusätzlichen Angebots ausgeführt
   
25 % Rabatt auf anlagenspezifische Ersatzteile ausgenommen Verschleißmaterial wie Sicherungen, Leuchtmittel, Batterien und Leuchten    
24h / 365 Tage Telefonsupport bei Störungen    
Bevorzugte Terminvergabe bei Störungen    
kostenlos
anfragen
kostenlos
anfragen

Wartung von Fremdfabrikaten

Selbstverständlich könnten sie sich auch bei Fremdfabrikaten auf unser Know-How verlassen. Wir führen Wartungen und Instandsetzungen an den am weitesten verbreiteten Fabrikaten durch. Dazu bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zur Instandhaltung an, um die Sicherheit Ihres Gebäudes zu gewährleisten. Wir beraten Sie bezüglich der Instandhaltung, Erweiterung und Pflege Ihrer Sicherheitsbeleuchtung.

  • Sie nutzen noch konventionelle Leuchtmittel?
  • Defekte werden nicht immer zuverlässig gemeldet?
  • geringere Reparaturkosten
  • Ihre Meldeeinrichtung versagt?


    Unverbindliches Angebot anfordern

    Oder rufen sie uns doch direkt an: Telefonhörer 02131 52310-85











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