Die Notbeleuchtung bzw. Sicherheitsbeleuchtung ist eine Beleuchtung, die bei Störung der Stromversorgung der allgemeinen elektrischen Beleuchtung wirksam wird oder bleibt. Sie ermöglicht es Personen, im Gefahrenfall einen Raum, einen Gebäudeabschnitt und/oder ein Gebäude sicher zu verlassen und kann so Leben retten.
Die Ihnen als Betreiber eines Gebäudes obliegende Verkehrssicherungspflicht aus §§ 823 ff. BGB begründet Ihre Verpflichtung zur Prüfung und Wartung der Not- und Sicherheitsbeleuchtung ebenso, wie die Arbeitsstättenverordnung, das Arbeitsschutzgesetz und die DIN VDE V 0108-100-1:2018. Wer die Wartung und Instandhaltung nicht ausführt, verhält sich ordnungswidrig und kann in solchen Fällen mit einem Bußgeld von 5.000 – 25.000€ belegt werden. Werden Mängel nicht beseitigt und es kommt dadurch zu Personenschäden, ist von grober Fahrlässigkeit auszugehen. Dies stellt einen Straftatbestand gem. §9, Abs. 2 ArbStättV i.V.m. §26 Abs. 2 ArbSchG dar, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann.
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