Warum ist mittlerweile eine zentrale Überwachung von selbstversorgten Notleuchten Pflicht?
Schon seit einiger Zeit ist die zentrale Überwachung von selbstversorgten Not- und Sicherheitsleuchten vorgeschrieben. Mit der Änderung der DIN VDE V 0108-100-1 im Jahr 2018 wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass selbstversorgte Notleuchten in vielen Fällen nach der Installation schlicht vergessen wurden. Die Betreiber kamen ihrer Verpflichtung, regelmäßig vorgeschriebene Kontrollen durchzuführen und diese zu dokumentieren, vielfach nicht nach. Das hatte auffällig oft mangelhafte Sicherheit in öffentlichen Gebäuden und Arbeitsstätten zur Folge. Genau dort soll die Forderung nach einer zentralen Überwachung von selbstversorgten Notleuchten Abhilfe schaffen.
Ist eine zentrale Überwachung von selbstversorgten Notleuchten tatsächlich immer sinnvoll?
Grundsätzlich besteht kein Zweifel an der Richtigkeit der Forderung aus der DIN VDE V 0108-100-1. In der Praxis gibt es dennoch Beispiele, in denen von einer zentralen Überwachung abgesehen werden kann. Als Beispiel angeführt werden können in diesem Zusammenhang Anwendungsfälle, in denen jede Leuchte im Objekt einsehbar ist. Stellt man sich dazu ein kleines Ladenlokal in einem Einkaufszentrum vor, in dem eine Rettungszeichenleuchte und eine Sicherheitsleuchte von jeder Position des Ladenlokals aus gut einsehbar installiert an der Decke platziert sind, wäre die Ausführung mit einer zentralen Überwachung als Übermaß anzusehen und damit nicht erforderlich.
Welche Lösung bietet FiSCHER in genau diesen Fällen?
FiSCHER M-Leuchten sind selbstüberwachend. Sie zeigen ihren Status mit Hilfe einer Status-LED an, die bei voller Funktion grün leuchtet und durch rotes Blinken Fehlfunktionen signalisiert. Zusätzliche Sicherheit gegen ein Vergessen bietet eine im Standard integrierte und auf Wunsch über eine Schalterumstellung auf der Platine aktivierbare akustische Signalisierung von Fehlfunktionen. FiSCHER M-Leuchten erfüllen so in kleinen Objekten, in denen sie zentral einsehbar installiert werden, ebenfalls die gesetzlichen Anforderungen. Mit FiSCHER M-Leuchten sichern Sie sich als Betreiber optisch und akustisch gegen das Vergessen ab.
Welche Lösung bietet FiSCHER für größere Objekte mit selbstversorgten Notleuchten?
Für größere Objekte mit selbstversorgten Notleuchten haben wir die easy-NB Technologie entwickelt. Sie nutzt den speziell für das Internet der Dinge entwickelten Mobilfunkstandard NB-IoT, der Daten sehr tief in Gebäude überträgt. Die Übertragung erfolgt aus jeder einzelnen Leuchte mittels integrierter SIM-Karte und ist bereits im Kaufpreis enthalten. Die Daten werden verschlüsselt über das IoT an das deutsche FiSCHER Rechenzentrum gesendet. Mit einer Web-Applikation können Betreiber oder Elektriker jederzeit von jedem Ort über ein internetfähiges Endgerät mit Webbrowser den Status Ihrer Leuchten in allen im System angelegten Liegenschaften einsehen und zu Betriebsruhezeiten den Batteriebetrieb unterbinden. Das System sorgt für die vorgeschriebenen wöchentlichen Funktionsprüfungen und den jährlichen Kapazitätstest samt Dokumentation in einem digitalen, als PDF-Datei exportierbaren Prüfbuch.
Mehr zur easy-NB Technologie finden Sie hier: https://akkufischer.de/notbeleuchtung/portfolios/easy-nb/
Gut zu wissen
Bei FiSCHER M-Leuchten lässt sich die easy-NB Technologie einfach nachrüsten. Sie brauchen nur ein easy-NB Add-On, das Sie auf die Platine Ihrer M-Leuchte aufstecken. Hier geht es direkt zum easy-NB Add-On für M-Leuchten und allen easy-NB Produkten: https://akkufischer.de/notbeleuchtung/portfolios/easy-nb/#produkte
Wie sollte ich als Installateur oder Elektriker meine Kunden auf ihre Pflichten hinweisen?
Haben Sie als Elektriker oder Installateur die Installation von Not- und Sicherheitsbeleuchtung bei Ihrem Kunden fertiggestellt, sind Sie bei der Übergabe verpflichtet, diesen auf die aus dem Betrieb einer solchen Einrichtung resultierenden Pflichten aufmerksam zu machen. Es ist daher empfehlenswert, mit dem Kunden die relevanten Pflichten durchzugehen und sich im Anschluss an die Einweisung diesen Vorgang schriftlich bestätigen zu lassen.
Details zu Grundlagen und Pflichten lesen Sie in unserer Broschüre zur Betreiberhaftung:
https://akkufischer.de/notbeleuchtung/wp-content/uploads/FiSCHER_Infoschrift_Betreiberhaftung-4.pdf