DIN ISO 23601:2021 – Ist eine Notbeleuchtung für Flucht- und Rettungspläne notwendig?
Flucht- und Rettungspläne sind grundsätzlich dazu gedacht, ortsunkundigen Menschen in Notfällen das sichere Verlassen von Lokalitäten zu ermöglichen in denen sie sich gerade befinden.
Die MBeVO (Muster-Beherbergungsstättenverordnung) fordert daher in §12, dass am Ausgang eines jeden Beherbergungsraumes ein Rettungsplan und Hinweise zum Verhalten bei einem Brand anzubringen sind.
Notwendig sind Flucht- und Rettungspläne aber auch gemäß ASR (Arbeitsstättenrichtlinie) im Bereich der Arbeitsstätten. Wann genau regelt die ASR A2.3 unter Punkt 9 (1), nämlich beispielsweise bei einer unübersichtlichen Fluchtwegführung, oder einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen, z.B. bei Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr.
Diese Hilfestellungen müssen besonders in einem Notfall sehr gut erkennbar und somit nutzbar sein. Aus diesem Grund schreiben die DIN ISO 23601:2021 in Punkt 5. e), wie auch die ASR A2.3 unter Punkt 9, die Beleuchtung dieser Pläne bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung mittels entsprechender Anordnung der Sicherheitsbeleuchtung mit einer Beleuchtungsstärke von 5lx vor, wenn sie nicht aus lange nachleuchtendem Material hergestellt sind.
Unser YouTube Video fasst den Sachverhalt noch einmal leicht verständlich zusammen: